Informationen zur Datenschutz-Grundsatzverordnung

Liebe Mitglieder,

mit Wirkung vom 25. Mai 2018 ersetzt die EU-Datenschutzverordnung(DSGVO) das nationale Datenschutzgesetz. Mit der Einführung der DSGVO ergibt sich auch für Vereine ein Handlungsbedarf.

 

Die Datenschutz-Grundverordnung regelt verbindlich, wie wir alle spätestens ab dem 25. Mai 2018 mit den persönlichen Daten unserer Mitglieder umzugehen haben. Zwei Grundsätze sind dabei besonders zu beachten: Es gibt das Gebot der Sparsamkeit. Das bedeutet: Es dürfen nur die Daten erhoben werden, die wir für eine verantwortliche Führung des Vereins wirklich benötigen. Zweitens: Weitergeben oder gar veröffentlichen dürfen wir diese Daten nur nach ausdrücklicher Zustimmung der einzelnen Personen.

 

Wir bitten um Eure Einwilligung, dass wir Eure Daten ab dem 25.Mai 2018 weiterhin für die Einladungen zu Versammlungen, Sportveranstaltungen, Übermittlung von Vereinsbelange sowie Homepage nutzen dürfen.

Diese Einwilligung ist freiwillig. Sie kann jederzeit widerrufen werden.

 

Bittet richtet den Widerruf postalisch an den Vorsitzenden bzw. per Email an: sonnenscheine@live.de  

Nach dem Widerruf werden wir die personenbezogenen Daten unverzüglich löschen.